Bei welchen Streitfällen greift
eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Arbeitsrechtsschutzversicherungen für nichtselbstständig Arbeitende sind oftmals Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung, können bei einigen Versicherungsgesellschaften auch als Modul aus dem privaten Rechtsschutz ausgeklammert werden. Sie greifen bei allen Fällen, in denen es im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, die mögliche Gerichtsprozesse nach sich ziehen. Dazu zählen etwa die folgenden möglichen Konflikte:

Mutterschutz
Der Arbeitgeber verweigert einer schwangeren Arbeitnehmerin den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz.

Kündigung
Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer, wobei der Arbeitnehmer die Kündigung als nicht rechtens ansieht. Im Rahmen der Streitigkeiten rund um eine Kündigung sind auch Konflikte um die Höhe etwaiger Abfindungen zu sehen.

Zeugnisse
Der Arbeitnehmer ist unzufrieden mit dem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis oder aber der Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zeugnis ausstellen. Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend verfasst sein; auch Kritik muss daher höflich formuliert werden.

Weitere Arbeitspapiere
Der Arbeitgeber verweigert die Herausgabe von Arbeitspapieren. Zu den Arbeitspapieren gehören neben dem Arbeitszeugnis etwa die Lohnsteuerkarte und eine Arbeitsbescheinigung (wichtig für den Antrag auf Arbeitslosengeld)

Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Der Arbeitgeber streicht Urlaubstage des Arbeitnehmers, ohne dafür eine rechtliche Basis zu haben, oder er hält sich nicht an verbindliche Zusagen für Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld.

Versetzungen
Der Arbeitnehmer wird aus seiner alten Abteilung in eine neue versetzt, was aus seiner Sicht, beispielsweise aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrags, nicht rechtens ist.

Abmahnungen
Der Arbeitnehmer erhält eine Abmahnung vom Arbeitgeber, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt ist.

Lohnzahlungen
Die vereinbarten Lohnzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bleiben aus oder werden nicht in vollem Umfang geleistet.

Achtung! Gesetzlich garantierte Leistungen wie Lohnfortzahlungen im Falle von Krankheit, Urlaubszeiten und Kündigungsschutz stehen auch Arbeitenden in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu.

Versicherungsgesellschaften können neben den klassischen Bereichen des Arbeitsrechts auch verwandte Bereiche, die das Arbeitsleben betreffen, mit ihrer Rechtsschutzversicherung abdecken, beispielsweise

· den Schutz bei Verhandlungen an Sozialgerichten. Hier kann es beispielsweise zu Prozessen um Rentenansprüche nach Arbeitsunfällen kommen.

· Streitfälle rund um Disziplinar- und Standesrechtschutz. Das Standesrecht betrifft vor allen Dingen freie Berufe wie die der Rechtsanwälte und Ärzte. Auch sich gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit zu wehren, was vor allem für Beamte interessant sein könnte, wird mitunter von der Arbeitsrechtschutzversicherung unterstützt.

· Rechtsschutz, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, falls man also etwa gegen Sicherheitsbestimmungen in Betrieben verstößt.

· Mitunter sind sogar teilweise Belange, die den Strafrechtschutz betreffen, von der Rechtsschutzversicherung gedeckt: etwa Fahrlässigkeit, die Körperverletzung am Arbeitsplatz verursacht.