Leistungsumfang

 

Wie auch bei anderen Versicherungen können Leistungen bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung von Anbieter zu Anbieter variieren. Zum möglichen Leistungsumfang gehört oftmals eine telefonische Erstberatung durch kompetente Anwälte in allen Fragen rund um den Rechtsschutz im Arbeitsleben. Mitunter sind diese Hotlines 24 Stunden am Tag geschaltet.

Achtung! Manchmal sind die Kosten für telefonische Beratung nicht komplett in die Rechtsschutzversicherung integriert, sondern nur bis zu einer Höchstsumme pro Beratung oder pro Jahr. Steigt der Wert dieser Beratungen über den Höchstbetrag hinaus, so muss der Versicherungsnehmer die Mehrkosten selbst tragen.

Gerichts- und Anwaltskosten werden bis zur Deckungssumme der Versicherung übernommen, die durchaus in Millionenhöhe liegen kann. Oftmals wird allerdings vom Versicherten bei jedem Rechtsstreit, für den die Arbeitsrechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, eine Selbstbeteiligung verlangt. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert, kann bei manch einer Versicherung auch vom Versicherungsnehmer selbst innerhalb eines vorgegebenen Rahmens bestimmt werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die zu zahlenden Prämien für die Versicherung. Die private Rechtsschutzversicherung kann übrigens auch in Anspruch genommen werden, wenn Arbeitnehmer nebenbei selbstständig arbeiten. Allerdings nur, solange die Verdienste aus der selbstständigen Tätigkeit eine bestimmte Summe (z.B. 10.000€ pro Jahr) nicht überschreiten.

Achtung!Im Allgemeinen gilt eine Wartefrist von drei Monaten ab Vertragsabschluss, bevor man Leistungen, die sich aus der Arbeitsrechtsschutzversicherung ergeben, in Anspruch nehmen kann.

Gerade Menschen aus Grenzregionen Deutschlands wählen mitunter eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber im angrenzenden Ausland, beispielsweise in der Schweiz, in den Niederlanden oder in Belgien. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt, ob die Arbeitsrechtsschutzversicherung auch im Ausland gilt.

Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen können durchaus auch in Anspruch genommen werden, wenn es etwa um Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geht.